Allgemeine Geschäftsbedingungen

TRAWEMA GmbH

I. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (‚AGB‘) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TRAWEMA GmbH mit Geschäftspartnern (‚Kunde(n)‘), die Unternehmer nach §14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind.

Unsere AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen durch uns mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich. Werden einzelne Regelungen dieser AGB durch eine entsprechende Vereinbarung außer Kraft gesetzt, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehenden oder abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen bzw. werden nur anerkannt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

Diese AGB gelten in einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme im Einzelfall bedarf.

Alle Vereinbarungen, die zur Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Angebot

Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Tabellen und sonstigen Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen und ihr Inhalt dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.

III. Preise; Fälligkeit des Kaufpreises; Zurückbehaltungsrecht des Kunden

Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ohne Verpackung, Ladekosten, Transportversicherung, Transport, Verzollung und Versicherung, jedoch zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer gültig bei Rechnungsstellung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, sind Zahlungen des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.

IV. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt erst dann, wenn alle technischen Fragen seitens des Kunden geklärt sind und er seine Verpflichtungen vollständig und rechtzeitig erfüllt hat. Unsere Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, die wir oder einen unserer Zulieferer oder Unterauftragnehmer betreffen, z. B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Krieg, Streik, Unfälle, behördliche Anordnungen, Eingriffe Dritter etc., verschieben die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche gegen uns geltend machen kann. Ereignissen höherer Gewalt stehen unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir mit der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Mangel an Roh- oder Betriebsmaterial, Maschinenbruch, Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege, von jeweils nicht nur kurzfristiger Dauer – auch wenn diese einen unserer Zulieferer oder Unterauftragnehmer betreffen – gleich. Wir werden den Vertragspartner über den Eintritt der Behinderung unterrichten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche Recht hat der Vertragspartner. Schadensersatzansprüche infolge des von uns oder vom Vertragspartner aus diesem Grunde erklärten Rücktritts stehen dem Vertragspartner nicht zu.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VI. Gewährleistung; Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Rechte des Vertragspartners wegen Sachmängeln bestehen nur, wenn der Kunde uns den Sachmangel unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzeigt. Sachmängel, die auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wareneingangsuntersuchung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung in Ansehung des jeweiligen Sachmangels als genehmigt. Diese Regelung gilt nicht bei Werkleistungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Mängelrechte sind ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafter Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßem Gebrauch und Bedienungsfehler, Nutzung in nach der Produktspezifikation ungeeigneter Umgebung, Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und / oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.

Sofern die Ware einen Mangel aufweist, den wir zu vertreten haben, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wenn wir zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage sind, insbesondere wenn sich diese aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben oder aus sonstigen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, zu mindern, oder, nach vorangegangener schriftlicher Ablehnungsandrohung, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Kunde zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet ist, uns eine angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen, so ist die Frist nur dann angemessen, wenn sie nicht kürzer als 20 Tage ist. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen. Ist der Mangel nicht feststellbar, trägt der Besteller die Kosten der Untersuchung.

Gewährleistungsansprüche stehen nur unserem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Nach der Rücknahme sind wir zur Verwertung des Liefergegenstandes berechtigt; dabei ist der Verwertungserlös nach Abzug der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeit des Kunden anzurechnen.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verbinden und zu veräußern. Auch im Falle einer Verarbeitung/Verbindung oder Umgestaltung der Ware bleibt diese bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verarbeitet/verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten/verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware notwendig sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und fachgerecht durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, uns die dabei entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet dafür der Kunde.

VIII. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haften wir nur bei Vorsatz, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Warenzeichen, Gebrauchsmustern oder Patenten werden wir den Kunden freistellen, sofern der Entwurf des Liefergegenstandes nicht vom Kunden stammt. Unsere Freistellungsverpflichtung ist vertragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Voraussetzung für die Freistellung ist auch, dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich in der Bauweise des Liefergegenstandes liegt und nicht in einer Verbindung oder einem Gebrauch mit anderen Produkten, die durch den Kunden erfolgt ist.

IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht unseres Geschäftssitzes zuständig. Daneben behalten wir uns vor, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Für diese Geschäftsbedingungen und für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf werden ausgeschlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt VII unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

Düren, 15. September 2015